Sie sind herzlich eingeladen zum ganztägigen Zoll-Spezialworkshop "Warenverkehr EU-Türkei" am 17. Mai 2016 im Hause der IHK zu Kiel.
Die Zollverwaltung hat bekanntgegeben, dass die vor dem ATLAS-Release 8.4 (10. März 2012) vergebenen Aufschub-BIN (alte A-BIN) zur Nutzung der Konten für den laufenden Zahlungsaufschub im IT-Verfahren ATLAS ihre Gültigkeit verlieren.
Zum 1. Mai 2016 werden der Zollkodex der Union und seine Ausführungsrechtsakte anwendbar. Im Präferenzrecht ergeben sich daraus einige Neuerungen.
Der EuGH hat sich in seinem Urteil BP Europa vom 28. Januar 2016 (Rechtssache C-64/15) mit Unregelmäßigkeiten bei der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung befasst.