In der Kombinierten Nomenklatur (KN), die die Grundlage für den deutschen Elektronischen Zolltarif (EZT) bildet, wurden neue "Zusätzliche Anmerkungen" in den Kapiteln 4 (Milch) und 22 (Getränke) eingefügt.
Die Zollkodex-Durchführungsverordnung wird zum 1. Mai 2016 aufgehoben, dies wurde am 2. April 2016 im Amtsblatt der EU Nr. L 87 bekannt gegeben.
Im Amtsblatt der EU Nr. L 87 vom 2. April 2016 sind zwei Verordnungen zur Berichtigung von UZK-DA und UZK-IA bekannt gegeben worden.
Im Amtsblatt der EU Nr. C 119 vom 5. April 2016 sind Änderungen der Erläuterungen zum Harmonisierten System und der Sammlung der Tarif-Avisen bekannt gegeben worden.