Rüstungsexportbericht 2016 sowie Zwischenbericht über die Rüstungsexportpolitik
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2017 den Rüstungsexportbericht für das Jahr 2016 und den Zwischenbericht über die Rüstungsexportpolitik behandelt. Letzterer umfasst einen 4-Monatsberichtszeitraum, um dem Bundestag die Gelegenheit zu geben, ihn noch in der laufenden Legislaturperiode zu beraten.
Im Jahr 2016 wurden Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von rd. 6,85 Mrd. Euro erteilt, was einem Rückgang von rund 1 Mrd. Euro entspricht (2015: rd. 7,86 Mrd. Euro).
In den ersten vier Monaten des Jahres 2017 wurden Einzelgenehmigungen in Höhe von insgesamt rd. 2,42 Mrd. Euro erteilt, was ebenfalls einen Rückgang zum Vergleichszeitraum Januar bis April 2016 (rund 3,30 Mrd. Euro) um rund 0,9 Mrd. EUR bedeutet.
Der Gesamtwert der Genehmigungen von Kleinwaffen belief sich 2016 auf 46,9 Millionen Euro. Das entspricht einem Anstieg um circa 15 Millionen Euro gegenüber 2015. Dieser geht fast vollständig auf höhere Genehmigungswerte für EU-, Nato- und Nato-gleichgestellte Länder zurück und trägt gestiegenen sicherheitspolitischen Herausforderungen in den Partnerländern Rechnung.
Ende Mai 2017 wurde die erste Vor-Ort-Kontrolle oder „Post-Shipment“-Kontrolle von aus Deutschland ausgeführten Kleinwaffen erfolgreich durchgeführt. Verifiziert wurde der tatsachliche Endverbleib von militärischen Präzisionsschützengewehren bei einem staatlichen Empfänger in Indien. Bei der Vor-Ort-Kontrolle gab es keinerlei Beanstandungen.
Die gesamten Nachrichtenmeldungen entnehmen Sie bitte den Links unten sowie den jeweiligen Berichten.
Quellen:
Zwischenbericht zur Rüstungsexportpolitik für das Jahr 2017