Russland: Versandverfahren mit Carnet TIR

Die deutsche Zollverwaltung weist auf ihrer Website darauf hin, dass Russland die Anwendung des internationalen Versandverfahrens Carnet TIR bis zum 30. November 2014 verlängert hat. Sie empfiehlt zudem, sich über die russischen Vorgaben zu informieren.

Hintergrund: Russland hatte ursprünglich bereits zum 1. Dezember 2013 die Bürgschaft für die Durchführung des Verfahrens gekündigt, dann aber wiederholt die Kündigung verschoben.

Quelle: Pressemitteilung Zoll vom 1. Juli 2014

Siehe auch: Eigene Mitteilung der Zollkanzlei vom 3. Dezmeber 2013