Runderlass Außenwirtschaft Nr. 6/2014
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 28. November 2014 den 6. Runderlass Außenwirtschaft im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er beschäftigt sich mit den bei der Ausfuhr bestehenden Waffenembargos.
Waffenembargos beinhalten Beschränkungen für den Verkauf, die Ausfuhr und die Durchfuhr von in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfassten Gütern (sowie zum Teil auch für Handels- und Vermittlungsgeschäfte in Bezug auf diese Güter). Der Runderlass führt die aktuellen Waffenembargos auf.
Der Runderlass Außenwirtschaft Nr. 4/2014 vom 2. April 2014 (BAnz AT 09.04.2014 B1) wurde aufgehoben.
Quelle:
BAnz AT 28.11.2014 B 1 Runderlass Außenwirtschaft Nr. 6/2014