Runderlass Außenwirtschaft Nr. 1/2021
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 18. Januar 2021 den Runderlass Außenwirtschaft Nr. 1/2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Im ersten Runderlass des Jahres 2021 hat es ein Verzeichnis der bis zum 31. Dezember 2020 erlassenen außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften, beginnend mit dem Außenwirtschaftsgesetz, sowie der zu Fragen des Außenwirtschaftsrechts veröffentlichten "Runderlasse Außenwirtschaft" bekannt gegeben. Das BMWi erläutert zudem, dass bei den neu bekannt gemachten Rechtsverordnungen die vorhergehenden Änderungsverordnungen und dazu ergangene Runderlasse Außenwirtschaft aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht mehr aufgeführt sind. Die vorhergehenden Änderungsverordnungen sind den jeweiligen Bekanntmachungen zu entnehmen.
Für Fragen zum AUßenwirtschaftsrecht wenden Sie sich gern an RA Kay Höft.
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