Restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1351/2014 wurden die restriktiven Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion [VO (EU) Nr. 692/2014] geändert.

Im Artikel 1 der VO (EU) Nr. 692/2014 wurden weitere Begriffsbestimmungen aufgenommen. In den Artikeln 2a, 2b, 2c, und 2d undArtikel 4 wurden die Verbote geändert sowie die Anhänge getauscht.

Die Änderungen sind am 20. Dezember 2014 in Kraft getreten.

Quelle:
ABL. EU L 365 vom 19. Dezember 2014 Seite 46