Redaktionelle Änderungen der GoBD
Das Bundesministerium der Finanzen hat einige redaktionelle Änderungen an den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) bekanntgegeben.
Im entsprechenden BMF-Schreiben vom 5. Mai 2015 sind die Änderungen enthalten.
Quellen:
BMF-Schreiben vom 5. Mai 2015 - IV D 3 - S 7015/15/10001 (Dok. 2015/0362174)
Siehe hier auch den Beitrag auf den Seiten der Zollkanzlei zur Einführung der GoBD