Präferenzen: Gegenwerte in jeweiligen Landeswährungen für 2014

Die EU-Kommission hat die Liste mit den geltenden Gegenwerten der in Euro ausgedrückten Beträge in den jeweiligen Landeswährungen für das Jahr 2014 aktualisiert. Diese Liste enthält die für das Warenursprungs- und Präferenzrecht geltenden Schwellenwerte von 6.000, 1.200 und 500 Euro.

Quelle: Pressemitteilung vom 6. Dezember 2013 der deutschen Zollverwaltung mit Link zur Liste 

Praxistipp: Die Schwellenwerte sind an bestimmte Bedingungen geknüpft, die sich aus dem jeweils anzuwendenen Freihandelsabkommen ergeben. Die drei genannten Werte finden sich in den meisten Freihandelsabkommen, Abweichungen sind aber möglich und daher zu beachten.

Regelmäßig ist dabei der Schwellenwert von 6.000 Euro zu beachten, wonach Ausführer für Ausfuhrsendungen mit einem Wert von höchstens 6.000 Euro (oder dem entsprechenden Gegenwert in der jeweiligen Landeswährung) den präferentiellen Warenursprung vereinfacht mittels Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung oder jedem anderen Handelsdokument angeben können. Hierfür bedarf es keiner Bewilligung durch die Zollbehörden. Für Warensendungen über 6.000 Euro Sendungswert ist demgegenüber ein förmlicher Präferenznachweis, ausgestellt von der zuständigen Behörde, oder ein nicht-förmlicher Präferenznachweis, ausgestellt vom Ausführer mit einer vorab einzuholenden Bewilligung "Ermächtigter Ausführer", erforderlich.

Die beiden Schwellenwerte 1.200 Euro und 500 Euro sind wichtig für die Ausnahmen vom schriftlichen Präferenznachweis. Unter bestimmten Voraussetzungen darf nämlich auf diesen Nachweis für Waren zu nichtkommerziellen Zwecken in Kleinsendungen (z.B. im Postverkehr eingeführte Waren) sowie im persönlichen Gepäck von Reisenden verzichtet werden. Für Kleinsendungen gilt dabei der Schwellenwert 500 Euro und für das persönliche Gepäck von Reisenden der Wert von 1.200 Euro.