Neues Formular zu staatlichen Beihilfen im Energie- und Stromsteuerrecht

Um zu prüfen, ob die unionsrechtlichen Vorgaben im antragstellenden Unternehmen zur Gewährung staatlicher Beihilfen nach dem Stromsteuer- und dem Energiesteuergesetz gegeben sind, ist ab dem 1. Januar 2017 mit jeden Antrag auf eine Stromsteuer- oder Energiesteuerentlastung eine Selbsterklärung nach Formular 1139 ("Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen") abzugeben.

Ohne Vorlage dieser Selbsterklärung wird der Antrag auf Steuerentlastung abgelehnt, da die Prüfung der unionsrechtlichen Vorgaben nicht möglich ist. Sofern für mehrere der angeführten Normen zum gleichen Zeitpunkt für den gleichen Zeitraum eine Steuerentlastung beantragt werden soll, ist es ausreichend, eine Selbsterklärung nach Formular 1139 pro Entlastungsabschnitt abzugeben. Die Selbsterklärung nach Formular 1139 ist für jeden Entlastungsabschnitt abzugeben. Auch bei Änderungsanträgen ist die Abgabe der Selbsterklärung nach Formular 1139 zwingende Antragsvoraussetzung.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Fachmeldung und dem Merknlatt des Zolls. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Quellen:

Fachmeldung vom 27. Dezember 2016 der Zollverwaltung

Formular 1139 – Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen im Energie- und Stromsteuerrecht

Merkblatt zu Formular 1139 – Staatliche Beihilfen im Energie- und Stromsteuerrecht