Neues AWG und neue AWV
Am 1. September 2103 sind das neue Außenwirtschaftsgesetz (AWG 2013) und die neue Außenwirtschaftsverordnung (AWV 2013) in Kraft getreten. Ziel dieses neuen Außenwirtschaftsrechts ist nach den Worten der Bundesregierung ein modernes, klar formuliertes Exportkontrollrecht für die exportorientierte deutsche Wirtschaft unter Beibehaltung der Grundstrukturen des bisherigen Außenwirtschaftsrechts.
Bedeutung hat das Außenwirtschaftsrecht für alle Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind. Der Grundsatz ist, dass der Außenwirtschaftsverkehr unbeschränkt ist, also frei von Restriktionen. Von diesem Grundsatz gibt es indes vier grundlegende Ausnahmen, die zu Ausfuhrverboten oder aber zu einer Genehmigungspflicht für die Ausfuhr führen können (u.a. geregelt im AWG und in der AWV):
- Kritische Empfänger/Geschäftspartner, mit denen nicht gehandelt werden darf (z.B. Terroristen, Al Qaida, etc.),
- Bestimmte Länder, die nicht beliefert werden dürfen (Embargo-Länder),
- Kritische Waren (Rüstung, Militär, Güter mit militärischer und ziviler Nutzungsmöglichkeit/ Dual use) und
- Kritische Endverwendung (jede Ware, die letztlich für ABC-Waffen, militärische Endverwendung oder für den Einsatz in einer Nuklearanlage bestimmt sind).