Neues Abkommen der EU mit den Überseeischen Ländern und Gebieten

Die EU hat mit dem Beschluss Nr. 2013/755/EU vom 25. November 2013 neue Grundlagen für die partnerschaftliche Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) mit der EU geschaffen. Dieser „Übersee-Assoziationsbeschluss“ soll 1. die Wettbewerbsfähigkeit steigern, 2. die Widerstandsfähigkeit stärken und 3. die Anfälligkeit verringern sowie die Zusammenarbeit und Integration zwischen den ÜLG und anderen Partnern fördern.

Wesentlicher Bestandteil des Beschlusses bilden die Zollbestimmungen. Unter anderem sind in Anhang VI des Beschlusses die Bestimmungen zum Warenursprung enthalten, die maßgebend sind, damit Ursprungswaren aus den ÜLG in den Genuss von Präferenzen (Zollvergünstigungen) bei der Einfuhr in die EU erhalten.

Der Länderkreis der ÜLG ergibt sich aus Anhang II des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), wonach derzeit zu den ÜLG zählen:

  • Grönland
  • Neukaledonien und Nebengebiete
  • Französisch-Polynesien
  • Französische Süd- und Antarktisgebiete
  • Wallis und Futuna
  • Mayotte
  • St. Pierre und Miquelon
  • Aruba
  • Niederländische Antillen:
    • Bonaire
    • Curaçao
    • Saba
    • Sint Eustatius
    • Sint Maarten
  • Anguilla
  • Kaimaninseln
  • Falklandinseln
  • Südgeorgien und südliche Sandwichinseln
  • Montserrat
  • Pitcairn
  • St. Helena und Nebengebiete
  • Britisches Antarktis-Territorium
  • Britisches Territorium im Indischen Ozean
  • Turks- und Caicosinseln
  • Britische Jungferninseln
  • Bermuda

Hinweis zu Mayotte: Das Übersee-Department Mayotte tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2014 der EU bei. Damit gehört es zum Zollgebiet der EU, aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern gemäß der Richtlinie 2006/112/EG. Hinsichtlich der Verbrauchsteuern ist Mayotte demnach ein Drittgebiet im Sinn der Richtlinie 2008/118/EG. Bei Zollanmeldungen mit Versendungs- oder Bestimmungsland Mayotte ist als Art der Anmeldung die Codierung „CO“ zu verwenden. Die bisherige Ländercodierung „YT“ wird durch „FR“ abgelöst.

Quellen:

Beschluss Nr. 2013/755/EU ABl. EU L 344 vom 19. Dezember 2013 Seite 1

AEUV Konsolidierte Fassung ABl. EU C 326 vom 26. Oktober 2012 Seite 47

Beschluss vom 11. Juli 2012 zur Änderung des Status von Mayotte gegenüber der Europäischen Union ABl. EU L 204 vom 31. Juli 2012 S. 131 

ATLAS-Teilnehmer Info Nr. 5880/13 vom 20. Dezember 2013 auf www.zoll.de

Fachmeldung der deutschen Zollverwaltung "Warenverkehr mit den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG)"