Neuer Zolltarif ab dem 1. Januar 2016

Im Amtsblatt der EU Nr. L 285 vom 30. Oktober 2015 wurde die neue Kombinierte Nomenklatur bekannt gegeben, die ab dem 1. Januar 2016 gelten wird.

Die Kombinierte Nomenklatur ist die rechtliche Grundlage für den Elektronischen Zolltarif (EZT) der Bundesrepublik wie auch des Arbeitstarifes der EU (TARIC).

Tipp: Änderungen an den einzelnen Tarifnummern sind in der KN entsprechend gekennzeichnet (siehe dort die Zeichenerläuterung auf Seite 25). Zudem wird in Kürze das Statistische Bundesamt eine Zusammenfassung der Änderungen veröffentlichen. Allen Unternehmen ist empfohlen zu überprüfen, ob sich die von ihnen verwendeten Tarifnummern ändern werden.

Quelle:

ABl. EU L 285 vom 30. Oktober 2015 S. 1, DVO (EU) 2015/1754 vom 6. Oktober 2015