Neuer Gesetzentwurf zur Än­de­rung des Ener­gie­steu­er- und des Strom­steu­er­ge­set­zes

Die Bundesregierung hat am 15. Februar 2017 den im Bundeskabinett abgestimmten Entwurf eines Gesetzes zur Än­de­rung des Ener­gie­steu­er- und des Strom­steu­er­ge­set­zes veröffentlicht.

Der Entwurf beinhaltet ein Vielzahl von Änderungen in beiden Gesetzen, die teilweise vom bereits vorgelegten Referentenentwurf vom 22. April 2016 abweichen. Zusätzlich soll in weiteren Verbrauchsteuergesetzen die rechtliche Grundlage für die elektronische Kommunikation der Unternehmen mit der Verwaltung eingefügt werden.

Die steuerliche Begünstigung für Erdgas als Kraftstoff wird fortgeführt, diejenige für Autogas (Flüssiggas) hingegen nicht.

Die ursprünglich geplante Absenkung der Steuerbefreiung für kleine KWK-Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu 2 MW ist vom Tisch, wobei hier noch die behilferechtliche Zustimmung der EU-Kommission eingeholt werden muss.

Nicht zuletzt sollen die im ÖPNV eingesetzten Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge ebenso steuerbegünstigt werden wie die Oberleitungsbussen und der Schienenbahnverkehr.

Die Regelungen sollen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten, teils ggf. auch später für Regelungen, für die eine beihilferechtliche Genehmigung/Anzeige erforderlich ist.

Tipp: Die Zollkanzlei hat für Sie eine Übersicht der geplanten Änderungen erstellt, die Sie hier gern kostenlos abrufen können.

Quellen:

Pressemitteilung vom 15. Februar 2017 der Bundesregierung

Pressemitteilung vom 15. Februar 2017 des BMF

Entwurf eines Gesetzes zur Än­de­rung des Ener­gie­steu­er- und des Strom­steu­er­ge­set­zes

Übersicht der Änderungen