Neuer Anhang I zur EG-Dual-Use-Verordnung ab 25. Dezember 2015
Im Amtsblatt der EU vom 24. Dezember 2015 (L 340) ist die Deligierte Verordnung (EU) 2015/2420 zur Änderung der EG-Dual-Use-Verordnung veröffentlicht worden.
Die Änderung bezieht sich auf die Ersetzung des bisherigen Anangs I der EG-Dual-Use-Verordnung durch einen neuen Anhang I. Sie tritt am 25. Dezember 2015 in Kraft.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat bereits auf diese Änderungen hingewiesen.
Quellen: