Neue Zollaussetzungen und Zollkontingente ab dem 1. Juli 2019

Die EU hat mit zwei Verordnungen, veröffentlicht im Amtsblatt EU L 163 vom 20. Juni 2019, neue Zollkontingente und Änderungen bei den Zollaussetzungen für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren eingeführt.

Mit einer autonomen Zollaussetzung wie auch mit einem autonomen Zollkontingent wird es den Unternehmen in der EU ermöglicht, Rohstoffe, Halbfertigwaren oder Teile in die EU einzuführen und dort zu verwenden, ohne die Regelzölle des EU-Zolltarifs entrichten zu müssen. Die Unternehmen können unter Beachtung der Voraussetzungen diese Waren für eine Zollaussetzung oder Zollkontingent anmelden.

Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2019. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den u.a. Verordnungen.

Für Fragen steht Ihnen gern RA Thomas Peterka zur Verfügung.

Quellen:

Verordnung (EU) 2019/999 des Rates vom 13. Juni 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren, ABl. EU L 163 vom 20.6.2019, S. 27–55

Verordnung (EU) 2019/998 des Rates vom 13. Juni 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1388/2013 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren, ABl. EU L 163 vom 20.6.2019, S. 13–26