Neue Zollaussetzungen und Zollkontingente ab dem 1. Juli 2019
Die EU hat mit zwei Verordnungen, veröffentlicht im Amtsblatt EU L 163 vom 20. Juni 2019, neue Zollkontingente und Änderungen bei den Zollaussetzungen für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren eingeführt.
Mit einer autonomen Zollaussetzung wie auch mit einem autonomen Zollkontingent wird es den Unternehmen in der EU ermöglicht, Rohstoffe, Halbfertigwaren oder Teile in die EU einzuführen und dort zu verwenden, ohne die Regelzölle des EU-Zolltarifs entrichten zu müssen. Die Unternehmen können unter Beachtung der Voraussetzungen diese Waren für eine Zollaussetzung oder Zollkontingent anmelden.
Die Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2019. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den u.a. Verordnungen.
Für Fragen steht Ihnen gern RA Thomas Peterka zur Verfügung.
Quellen: