Neue Verfahrensanweisung ATLAS mit Stand Januar 2022

Im Zuge des zum 15. Januar 2022 in Echtbetrieb gehenden ATLAS-Releases 10.0 hat die Zollverwaltung die aktualisierte Verfahrensanweisung ATLAS mit Stand Januar 2022 veröffentlicht.

Diese Verfahrensanweisung löst die Vorgängerversion mit Stand März 2021 ab.

Die fachlichen Änderungen aufgrund des Releasewechsels finden Sie in der ATLAS-Info Nr. 0260/21, bei der es um die Änderungen im Einfuhrbereich geht. Hervozuheben ist hier der neue Verfahrensbereich IMPOST (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen). IMPOST dient dazu Sendungen mit geringem Wert gem. Artikel 143a UZK-DA in den freien Verkehr zu überführen. Dazu kann der Teilnehmer eine Anmeldung für Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro (APK) an ATLAS übermitteln.

Für die weiteren Bedingungen zur Abgabe einer APK schauen Sie bitte in die o.a. ATLAS-Info.

Zu beachten ist, dass die Verfahrensanweisung ATLAS zwingend durch die Personen zu beachten ist, die die ATLAS-Software bedienen (siehe Kap. 1.1 Abs. 2 der VA ATLAS).

Für Fragen zu ATLAS bzw. dem Zollrecht sprechen Sie RA Thomas Peterka gern an!

Quellen:

Dynamischer Link zur aktuellsten ATLAS-Verfahrensanweisung

ATLAS-Info Nr. 0260/21