Neue TARIC-Unterlagencodierungen / Bescheinigungen für REX

Mit der ATLAS-Info Nr. 5159/16 vom 30. Dezember 2016 hat die Zollverwaltung neue TARIC-Unterlagencodierungen/Bescheinigungen für den Regsitrierten Ausführer (REX) bekanntgegeben.

Die EU-Kommission führt das System des registrierten Ausführers (REX) ein und stellt die Dokumentation des präferenziellen Ursprungs für Waren im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) sukzessive um.

Für Länder, bei denen die EU bei der Einfuhr eine Abgabenermäßigung im Rahmen des APS gewährt, besteht die Möglichkeit ab 01.01.2017 die beteiligten Ausführer dieser Länder bei der EU-Kommission registrieren zu lassen. Bei den registrierten Ausführern in den begünstigten Ländern entfällt künftig das Ausstellen des formellen Präferenznachweises Ursprungszeugnis Form A. In diesen Fällen ist in der Einfuhrzollanmeldung stattdessen die Nummer des registrierten Ausführers anzumelden. Sofern ein im APS begünstigtes Land nicht oder noch nicht vollständig auf das System des registrierten Ausführers umgestellt ist, bilden auch weiterhin formelle Ursprungszeugnisse Form A die Grundlage zur Gewährung eines APS-Präferenzzollsatzes.

Folgende TARIC-Unterlagencodierungen / Bescheinigungen werden verwendet:

C 100 = Nummer des registrierten Ausführers

U 164 = Von einem registrierten Ausführer ausgefertigte Erklärung zum Ursprung im Rahmen
des APS bei einem Gesamtwert der versandten Ursprungserzeugnisse von nicht mehr
als 6000 EUR

U 165 = Von einem registrierten Ausführer ausgefertigte Erklärung zum Ursprung im Rahmen
des APS bei einem Gesamtwert der versandten Ursprungserzeugnisse von mehr als
6000 EUR

U 166 = Von einem nicht registrierten Ausführer ausgefertigte Erklärung zum Ursprung im
Rahmen des APS bei einem Gesamtwert der versandten Ursprungserzeugnisse von nicht
mehr als 6000 EUR

U 167 = Von einem nicht registrierten Ausführer ausgefertigte Ersatzerklärung zum Ursprung
im Rahmen des APS bei einem Gesamtwert der versandten Ursprungserzeugnisse von
mehr als 6000 EUR

Für die Gewährung eines Präferenzzollsatzes im Rahmen des APS-Systems sind bei Einfuhren
in Fällen von Registrierten Ausführern – neben des Antragscodes 2XX – in der Position
der jeweiligen Einfuhrzollanmeldung im Feld „Unterlagen“ die TARIC-Unterlagencodierung

  • C 100 mit der Nummer des Registrierten Ausführers und
  • eine der Codierungen U 164, U 165, U 166 oder U 167

anzumelden.

Quelle:

ATLAS-Info Nr. 5159/16 vom 30. Dezember 2016