Neue Russland-Sanktionen im Amtsblatt der EU veröffentlicht

Am 12. September 2014 sind im Amtsblatt der EU (L 271) die verschärften Sanktionen gegen Russland angesichts der Ukraine-Krise veröffentlicht worden. Mit dieser Veröffentlichung sind sie in Kraft getreten und gelten damit bereits ab dem 12. September 2014.

Die neuen Sanktionen wurden in die bestehenden Embargo-Verordnungen gegen Russland durch die vorliegenden Änderungen aufgenommen.

Die neuen Sanktionen betreffen die Aufnahme (Verbote der Belieferung etc.):

  • weiterer Personen, Einrichtungen und Organisationen,
  • weiterer Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die für die o.a. Empfänger bestimmt sind,
  • von Dienstleistungen für die Erdölindustrie,
  • weiterer Finanzmittelinstrumente (Wertpapiere, Geldmarktinstrumente).

Quellen:

Verordnung (EU) Nr. 959/2014 des Rates vom 8. September 2014 dazu der Beschluss 2014/658/GASP des Rates vom 8. September 2014   

Verordnung (EU) Nr. 960/2014 des Rates vom 8. September 2014 dazu der Beschluss 2014/659/GASP des Rates vom 8. September 2014

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 961/2014 des Rates vom 8. September 2014