Neue Russland-Sanktionen im Amtsblatt der EU veröffentlicht
Am 12. September 2014 sind im Amtsblatt der EU (L 271) die verschärften Sanktionen gegen Russland angesichts der Ukraine-Krise veröffentlicht worden. Mit dieser Veröffentlichung sind sie in Kraft getreten und gelten damit bereits ab dem 12. September 2014.
Die neuen Sanktionen wurden in die bestehenden Embargo-Verordnungen gegen Russland durch die vorliegenden Änderungen aufgenommen.
Die neuen Sanktionen betreffen die Aufnahme (Verbote der Belieferung etc.):
- weiterer Personen, Einrichtungen und Organisationen,
- weiterer Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die für die o.a. Empfänger bestimmt sind,
- von Dienstleistungen für die Erdölindustrie,
- weiterer Finanzmittelinstrumente (Wertpapiere, Geldmarktinstrumente).
Quellen:
Verordnung (EU) Nr. 959/2014 des Rates vom 8. September 2014 dazu der Beschluss 2014/658/GASP des Rates vom 8. September 2014
Verordnung (EU) Nr. 960/2014 des Rates vom 8. September 2014 dazu der Beschluss 2014/659/GASP des Rates vom 8. September 2014
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 961/2014 des Rates vom 8. September 2014