Neue Prodcom-Liste der Industrieprodukte für 2016

Mit der Verordnung (EU) 2016/1872 der Kommission wurde im Amtsblatt der EU Nr. L 290 vom 25. Oktober 2016 die „Prodcom-Liste“ der Industrieprodukte für 2016 bekanntgegeben.

Die „PRODuction COMmunautaire“ (Gemeinschaftsproduktion), kurz: PRODCOM, bezeichnet die EU-Produktionsstatistik für den Bergbau und das Verarbeitende Gewerbe. Grundlage der Erhebung ist die Verordnung (EWG) Nr. 3924/91 des Rates zur Einführung einer Gemeinschaftserhebung über die Produktion von Gütern (PRODCOM-Verordnung). Die PRODCOM-Verordnung verlangt von den Mitgliedstaaten die Durchführung einer Gemeinschaftserhebung über die Produktion von Gütern. Die EU-Kommission verabschiedet jährlich eine sog. "Prodcom-Liste". Sie gilt für alle Mitgliedstaaten einheitlich und wird für den Datenvergleich zwischen Mitgliedstaaten benötigt.

Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der PRODCOM-Verordnung wird jede Position der PRODCOM-Liste, mit wenigen Ausnahmen, durch einzelne oder mehrere Güterpositionen der Gemeinschaftsklassifikation für den Außenhandel, d.h. den achtstelligen Code der Kombinierten Nomenklatur (KN), gebildet. Deshalb sind die „Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur“ im Prinzip auch anwendbar für die Auslegung der PRODCOM-Liste.

Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung, also am 14. November 2016 in Kraft, gilt aber bereits ab dem 1. Januar 2016 (Art. 2 S. 2 der Verordnung).

Quelle:

ABl. EU L 290 vom 25. Oktober 2016, S. 1–410, Verordnung (EU) 2016/1872 der Kommission vom 6. Oktober 2016 zur Erstellung der „Prodcom-Liste“ der Industrieprodukte für 2016 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3924/91 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)