Neue Prodcom-Liste der Industrieprodukte für 2017

Mit der Verordnung (EU) 2017/2119 der Kommission wurde im Amtsblatt der EU Nr. L 325 vom 8. Dezember 2017 die „Prodcom-Liste“ der Industrieprodukte für 2017 bekanntgegeben.

Die „PRODuction COMmunautaire“ (Gemeinschaftsproduktion), kurz: PRODCOM, bezeichnet die EU-Produktionsstatistik für den Bergbau und das Verarbeitende Gewerbe. Grundlage der Erhebung ist die Verordnung (EWG) Nr. 3924/91 des Rates zur Einführung einer Gemeinschaftserhebung über die Produktion von Gütern (PRODCOM-Verordnung). Die PRODCOM-Verordnung verlangt von den Mitgliedstaaten die Durchführung einer Gemeinschaftserhebung über die Produktion von Gütern. Die EU-Kommission verabschiedet jährlich eine sog. "Prodcom-Liste". Sie gilt für alle Mitgliedstaaten einheitlich und wird für den Datenvergleich zwischen Mitgliedstaaten benötigt.

Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der PRODCOM-Verordnung wird jede Position der PRODCOM-Liste, mit wenigen Ausnahmen, durch einzelne oder mehrere Güterpositionen der Gemeinschaftsklassifikation für den Außenhandel, d.h. den achtstelligen Code der Kombinierten Nomenklatur (KN), gebildet. Deshalb sind die „Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur“ im Prinzip auch anwendbar für die Auslegung der PRODCOM-Liste.

Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung, also am 12. Dezember 2017 in Kraft. Sie gilt aber bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 (Art. 2 S. 2 der Verordnung).

Quelle:

ABl. EU L 325 vom 08. Dezember 2017, S. 1–410, Verordnung (EU) 2017/2119 der Kommission vom 22. November 2017 zur Erstellung der „Prodcom-Liste“ der Industrieprodukte für 2017 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3924/91 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)