Neue Matrix zur Pan-Euro-Med-Ursprungskumulierung

Im Amtsblatt der EU wurden am 12. April 20414 die neue Matrix (siehe Tabelle 1) veröffentlicht, die angibt ab welchem Datum eine diagonale Ursprungskumulierung mit den Ländern des Pan-Europa-Mittelmeer-Abkommens durch das Inkrafttreten der Abkommen im jeweiligen Land möglich ist.

Zugleich wurde mit der Tabelle 2 der Beginn der Anwendung der Protokolle zu den Ursprungsregeln veröffentlicht, die eine diagonale Kumulierung zwischen der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei vorsehen.

Quelle:

ABl. EU C 111 vom 12. April 2014 Seite 7