Neue Kombinierte Nomenklatur für das Jahr 2015 veröffentlicht
Im Amtsblatt der EU wurde am 31. Oktober 2014 die neue Kombinierte Nomenklatur (KN) veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2015 gelten wird.
Die KN ist Rechtsgrundlage für den Gemeinsamen Zolltarif (GZT) bzw. der Zolltarifdatenbank (TARIC) der EU wie auch für den Elektronischen Zolltarif (EZT) der deutschen Zollverwaltung. Änderungen zur vorhergehenden Nomenklatur des Jahres 2014 sind bei den betroffenen Tarifnummern in der neuen KN entsprechend gekennzeichnet (siehe dazu Seite 25 des Amtsblattes L 312).
Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden dürfte demnächst wie gewohnt eine Gegenüberstellung der Änderungen auf ihrer Internetseite veröffentlichen.