Neue Erläuterung und geänderte Amerkung im Zolltarif (Kombinierte Nomenklatur)
In der Kombinierten Nomenklatur (KN) wurde im Bereich Olivenöl (Pos. 1509 und 1510) die Zusätzliche Anmerkung 2 geändert, welche mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Außerdem wurde in den Erläuterungen zur KN zu Kapitel 2 eine weitere Erläuterung für Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse aufgenommen.
In den Erläuterungen wurde zu Kapitel 2 (Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse) unter der Überschrift „Allgemeines“ die folgende Nummer 6 angefügt:
„6. Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse, die Konservierungsstoffe, Stabilisatoren oder Antioxidantien enthalten, die zugefügt wurden, um den Verderb dieser Erzeugnisse aufzuhalten, bleiben in diesem Kapitel.“
Quellen: