Neue Einreihungsverordnungen zu Bananenpulver, Malvorlage, PET-Film und Arzneiware gegen Magenschmerzen

Im Amtsblatt der EU L 155 vom 14. Juni 2016 sind vier neue Einreihungsverordnungen veröffentlicht worden.

Eingereiht wurden folgende Waren in die Kombinierte Nomenklatur (KN):

  • Ware in der Form eines gelben, nach Banane riechenden Pulvers, KN-Code 2106 90 92 als Lebensmittelzubereitung
  • Warenzusammenstellung Malvorlage aus selbstklebender Kunststoffolie und Stiften, KN-Code 4911 91 00 als selbstklebende bedruckte Aufkleber, die dazu bestimmt sind, zur Dekoration verwendet zu werden
  • Ware, bestehend aus einem metallisierten Polyethylenterephtalat-(PET)-Film, KN-Code 7616 99 90 als andere Waren aus Aluminium
  • Ware, in Gelatinekapseln, für den Einzelverkauf aufgemacht, lindert Magenschmerzen und beugt Völlegefühl und Blähungen vor, KN-Code 3004 90 00 als dosierte Arzneiware in Aufmachungen für den Einzelverkauf

Quelle:

ABl. EU L 155 vom 14. Juni 2016, Seite 11 ff.