EuGH zum zollwertrechtlichen Begriff der „verbundenen Personen“
Der EuGH hat sich in seiner Entscheidung vom 21. Januar 2016 (Urteil Stretinskis, Rs. C-430/14) mit der Frage befasst, ob ein verwandtschaftliches Verhältnis der handelnden Personen sich auch zollwertrechtlich als Verbundenheit i.S.d. Art. 143 ZK-DVO auswirken kann.
Der EuGH bejaht diese Frage.
Art. 143 Abs. 1 Buchst. h ZK-DVO ist dahin auszulegen, dass ein Käufer, bei dem es sich um eine natürliche Person handelt, und ein Verkäufer, bei dem es sich um eine juristische Person handelt, innerhalb deren ein Verwandter des Käufers die tatsächliche Macht hat, den Kaufpreis der Waren zugunsten dieses Käufers zu beeinflussen, als verbundene Personen im Sinne von Art. 29 Abs. 1 Buchst. d ZK anzusehen sind.
Quelle:
EuGH vom 21. Januar 2016, Urteil Stretinskis, C-430/14, EU:C:2016:43