Neue Anträge auf Autonome Zollaussetzung nun einsehbar

Die EU-Kommission hat mit einer Veröffentlichung am 7. Oktober 2014 im Amtsblatt der EU (C 352) darüber informiert, dass ihr neue Anträge auf Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren übermittelt wurden.

Mit diesen Anträgen begehren die antragstellenden Einführer die Senkung der Einfuhrzölle auf bestimmte Waren. Die in der EU ansässigen Hersteller solcher Waren sind nun in der Lage zu prüfen, ob sie ggf. die betroffenen Waren in ausreichender Zahl in der EU herstellen. In diesem Falle können die Hersteller versuchen, die Gewährung einer autonomen Zollaussetzung für die Einfuhr vergleichbarer Waren zu verhindern. Dazu müssen sie bis spätestens 16. Dezember 2014 ihre Einwände übermitteln.

Die EU-Kommission gibt daher in ihrer Mitteilung weiterführende Hinweise zu diesem Vorgehen.

Hinweis: Das BMWi begleitet die Antragsverfahren auf Autonome Zollaussetzung wie auch die Erhebung von Einwänden gegen solche Anträge. Es ist daher unbedingt auch der Kontakt mit dem BMWi zu suchen, hierbei unterstützt Sie auch gern die Zollkanzlei.

Quellen:
ABl. EU C 352 vom 7. Oktober 2014 Seite 14

BMWi Außenwirtschaft/Zollabwicklung