Neue Kodifizierungen der Antidumping-Grundverordnung und der Antisubventions-Grundverordnung

Sowohl die Antidumping-Grundverordnung [bisher: Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates (ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 51)] als auch die Antisubventions-Grundverordnung [bisher: Verordnung (EG) Nr. 597/2009 des Rates (ABl. L 188 vom 18.7.2009, S. 93)] sind neu kodifiziert und im Amtsblatt EU L 173 vom 30. Juni 2016 bekanntgegeben worden.

Grund für die Neufassungen sind die in der Vergangenheit mehrfach erfolgten erheblichen Veränderungen. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit hat die EU die genannten Verordnungen neu kodifiziert und die bisherigen Verordnungen aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobenen Verordnungen gelten als Bezugnahmen auf die neuen Verordnungen (siehe hierzu die Entsprechungstabellen in Anhang II bzw. VI).

Beide Verordnungen regeln das Verfahrensrecht für die EU zur Festlegung von Antidumpingzöllen (nach der AntidumpingVO) und Ausgleichszöllen (nach der AntisubventionsVO)

Die neuen Verordnungen treten am 20. Juli 2016 in Kraft.

Quellen: