Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen für 2024 veröffentlicht
Das Merkblatt dient als wichtige Informationsquelle, da es grundlegende Beschreibungen zu allen Datenelementen der Zollanmeldungen liefert.
Es enthält die in Deutschland für Zollanmeldungen, summarische Ein- und Ausgangsanmeldungen (einschließlich Umleitungsanträgen und Ankunftsmeldungen), Wiederausfuhrmitteilungen sowie Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung erforderlichen Angaben und Erläuterungen dazu. Für elektronische Anmeldungen gelten zusätzlich die Verfahrensanweisung ATLAS, die aufgrund von § 8a ZollV für die Zollverwaltung ("Benutzer") und die Beteiligten ("Teilnehmer") verpflichtend ist, das Merkblatt für Teilnehmer und das EDI-Implementierungshandbuch.
Folgende Vorbemerkungen zur Ausgabe 2024 enthält das Merkblatt:
- Zum 6. März 2021 wurden die ATLAS-Fachanwendungen Ausfuhr und Versand an den Stand des UZK und insbesondere an die Anhänge B von UZK-DA und UZK-IA angepasst. Dabei wurden bereits die Anforderungen der überarbeiteten Anhänge B UZK-DA und UZK-IA berücksichtigt, die am 23. Februar 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden (siehe Titel I Abs. 21 Nr. 1). Die Anforderungen der Anhänge B UZK-DA/UZK-IA werden in einem fortlaufenden Prozess evaluiert.
- Die Abschnitte I und II des Titels II wurden in der Ausgabe 2021 und der Abschnitt III in der Ausgabe 2023 unter Berücksichtigung der Datenanforderungen des Anhangs B UZK-DA neugefasst.
- Im Titel II Abschnitt II wurde ein Kapitel zu den Datenanforderungen bei einer Versandanmeldung mittels elektronischem Beförderungsdokument im Luftverkehr eingefügt.
- Im Titel IV wurden die Datenanforderungen der summarischen Ausgangsanmeldung und der Wiederausfuhrmitteilung nach Einführung des IT-Verfahrens WKS aufgenommen. Es wurde zudem die Umsetzung von ICS2 Release 3, welches insbesondere für den Seeverkehr relevant ist, berücksichtigt.
Die Ausgabe 2024 des Merkblatts zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen ersetzt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 das Merkblatt der Ausgabe 2023.
Quelle:
Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen