Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen für 2022 veröffentlicht

Das Merkblatt dient als wichtige Informationsquelle, da es grundlegende Beschreibungen zu allen Feldinhalten liefert.

Es enthält die in Deutschland für Zollanmeldungen, summarische Ein- und Ausgangsanmeldungen (einschließlich Umleitungsanträgen und Ankunftsmeldungen), Wiederausfuhrmitteilungen sowie Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung erforderlichen Angaben und Erläuterungen dazu. Für elektronische Anmeldungen gelten zusätzlich die Verfahrensanweisung ATLAS, die aufgrund von § 8a ZollV für die Zollverwaltung ("Benutzer") und die Beteiligten ("Teilnehmer") verpflichtend ist, das Merkblatt für Teilnehmer und das EDI-Implementierungshandbuch.

In der Ausgabe 2022 erfolgten insbesondere Anpassungen aufgrund neuer außenhandelsstatistischer Regelungen wie auch die Änderung der Codes für die Art des Geschäfts im Anhang 3.

Die Ausgabe 2022 des Merkblatts zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen ersetzt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 das Merkblatt der Ausgabe 2021.

Quelle:

Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen Ausgabe 2022