Meldung von Unterlagen bei Einfuhr mit anschließender umsatzsteuerbefreiter i.g. Lieferung
Das ITZ hat mit der ATLAS-Info 1800/18 informiert, dass die Verpflichtung bestehen bleibt, die Unterlagencodierungen Y040, Y041 oder Y042 sowie Y044 bei Warenimporten in den Verfahren 42 oder 63 zu melden.
Die ATLAS-Info 1716/18 vom 26. März 2018 wurde zugleich wieder aufgehoben.
Weitere Infos entnehmen Sie bitte den genannten ATLAS-Infos.
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