Meldung nach Energiesteuer-Transparenzverordnung: Änderungen für BHKW-Betreiber ab Verwendungszeitraum 2024

Meldung nach Energiesteuer-Transparenzverordnung: Änderungen für BHKW-Betreiber ab Verwendungszeitraum 2024

Für das Verwendungszeiträume ab 2024 treten wichtige Änderungen im Zusammenhang mit der Energiesteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) in Kraft, die insbesondere Betreiber von Blockheizkraftwerken (BHKW) betreffen.

Ermäßigter Steuersatz gemäß § 2 Abs. 3 i.V.m. § 3 EnergieStG

Für den Betrieb von BHKW kann der ermäßigte Steuersatz nach § 2 Abs. 3 i.V.m. § 3 EnergieStG in Anspruch genommen werden. Unternehmen sind je nach Menge der verwendeten Energieerzeugnisse verpflichtet, nach der EnSTransV die erhaltene Begünstigung im Vergleich zum Regelsteuersatz zu übermitteln. Ziel der Regelung ist es, eine höhere Transparenz über die Verwendung von steuerlich begünstigten Energieerzeugnissen zu schaffen.

Anstieg des Regelsteuersatzes auf 18,38 EUR

Ab 2024 gilt ein angepasster Regelsteuersatz für Erdgas: Der Steuersatz steigt auf 18,38 EUR je Megawattstunde (MWh), während der ermäßigte Steuertarif zum Verheizen oder zur Verwendung in begünstigten Anlagen (§ 3 EnergieStG) weiterhin einen Betrag von 5,50 EUR je MWh vorsehen. Durch die Erhöhung des Regelsteuersatzes und die damit größere Differenz zum ermäßigtem Steuersatz werden die Meldeschwellen nun schneller erreicht.

Neue Meldeschwelle: 100.000 EUR

Die EnSTransV sieht ab 2024 außerdem eine angepasste Meldeschwelle vor: Unternehmen müssen eine Meldung abgeben, wenn die erhaltenen Steuerbegünstigungen die Grenze von 100.000 EUR pro Kalenderjahr überschreiten. Die Meldung hat elektronisch über das Zollportal zu erfolgen.

Handlungsempfehlung

Unternehmen, insbesondere Betreiber von BHKW, sollten frühzeitig prüfen, ob sie von der neuen Meldeschwelle betroffen sind und entsprechende Prozesse zur Meldung nach der EnSTransV etablieren. Eine Nichtbeachtung kann zu Bußgeldern oder zum Verlust von Steuerbegünstigungen führen.

Für Fragen zu dieser Thematik steht Ihnen der Verfasser dieser Meldung, Andreas Clouth, gerne zur Verfügung.