Lieferungen von Waren als Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf sowie an Einrichtungen auf hoher See und Offshore-Windenergieanlagen

Die Zollverwaltung hat das Merkblatt über die ausfuhrrechtlichen und außenhandelsstatistischen Anmeldepflichten bei Lieferungen von Waren als Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf sowie an Einrichtungen auf hoher See und Offshore-Windenergieanlagen aktualisiert.

Dieses Merkblatt stellt im Abschnitt A die Grundlagen der zu beachtenden ausfuhrrechtlichen Anmeldepflichten bei der Lieferung von Waren an Schiffe und Luftfahrzeuge sowie Einrichtungen auf hoher See (auch Windenergieanlagen) unter Berücksichtigung der Besonderheiten für verbrauchsteuerpflichtige Unionswaren dar.

Abschnitt B behandelt besondere Regelungen im Zusammenhang mit Lieferungen an und von Offshore-Windenergieanlagen, insbesondere die zoll- und steuerrechtliche Behandlung von Waren und deren Transportmittel.

Abschnitt C enthält Vorschriften zur Außenhandelsstatistik sowie Regelungen zur Erstellung der AM und gilt gleichermaßen für die Abschnitte A und B.

Im Abschnitt D sind die Anhänge aufgeführt.

Neu sind u.a. Hinweise zum zollrechtlichen und außenwirtschaftsrechtlichen Ausführer (Seite 17), zu Waren, die für den Aufbau einer Offshore-Anlage in die AWZ verbracht werden (Seite 31) sowie zu Antidumping- und Ausgleichszölle in der AWZ bzw. auf dem Festlandsockel (Seite 33). Auch wurden die Hinweise zur Statistik an die neue Rechtslage ab dem 1. Januar 2022 angepasst und die Tabellen in Anhang I überarbeitet.

Das Merkblatt hat den Stand 1. Januar 2022.

Für Fragen zu dieser Fachmeldung wenden Sie sich gern an RA Thomas Peterka.

Quelle:

Merkblatt über die ausfuhrrechtlichen und außenhandelsstatistischen Anmeldepflichten bei Lieferungen von Waren als Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf sowie an Einrichtungen auf hoher See und Offshore-Windenergieanlagen, Stand 1. Januar 2022