Kontrollmaßnahmen bei der Einfuhr von Holz aus Indonesien

Ab dem 15. November 2016 wird die Einfuhr bestimmter Holzprodukte mit Herkunft Indonesien stärkeren Kontrollen unterzogen und zugleich Einfuhrgenehmigungspflichten unterworfen.

Mit der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 (FLEGT-VO) wurden Regelungen zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems (FLEGT= Forest Law Enforcement, Governance and Trade) geschaffen, um Einfuhren von illegal geschlagenem Holz und daraus hergestellten Holzprodukten in die Europäische Union zu unterbinden. Mit Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1387 der Kommission vom 9. Juni 2016 wird nun Indonesien als erstes Partnerland in den Anhang I der FLEGT-VO aufgenommen.

Ab 15. November 2016 wird das FLEGT-Genehmigungssystem in Indonesien eingesetzt. Die Überlassung von Holzprodukten der Anhänge II und III der FLEGT-VO aus Indonesien (= Versendungsland) in den zollrechtlich freien Verkehr ist somit - sofern keine Ausnahmeregelung zutrifft - nur mit einer Genehmigung zulässig.

Die deutsche Zollverwaltung hat bereits die notwendigen Codierungen bei der Einfuhr bekanntgegeben. Sehen Sie dazu bitte den u.a. Link zur entsprechenden ATLAS-Info 4225/16.

Quelle:

ATLAS-Info 4225/16 vom 14. November 2016