Kontrolllücken beim Export von Überwachungstechnik werden geschlossen
Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2015 mit der 4. Änderungsverordnung zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) Lücken bei der Kontrolle des Exports von Überwachungstechnik geschlossen.
Künftig werden nationale Genehmigungspflichten für die Ausfuhr insbesondere von Monitoringsystemen für Telefonie und entsprechender Vorratsdatenspeicherung eingeführt. In Zukunft ebenfalls kontrolliert werden nach einer Übergangsfrist Dienstleistungen (sog. technische Unterstützung) für genehmigungspflichtige Überwachungstechnik.
Die Bundesregierung führt damit national Regeln ein, um den Export von Überwachungstechnologie wirksam zu kontrollieren und den Einsatz dieser Technologie zur internen Repression in den Empfängerstaaten umfassender und effektiver zu unterbinden als dies auf Basis geltender EU-Regelungen bisher der Fall ist.
Mit der Veröffentlichung der 4. Änderungsverordnung zur AWV ist in Kürze zu rechnen.
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