Kombinierte Nomenklatur (Zolltarif) für das Kalenderjahr 2024 veröffentlicht
Die Europäische Kommission hat am 31. Oktober 2023 die neue Kombinierte Nomenklatur (KN) für das Kalenderjahr 2024 im Amtsblatt der EU, Reihe L veröffentlicht.
Die KN ist Rechtsgrundlage für den Gemeinsamen Zolltarif (GZT) bzw. der Zolltarifdatenbank (TARIC) der EU wie auch für den Elektronischen Zolltarif (EZT) der deutschen Zollverwaltung. Mit der neuen Nomenklatur werden Tarifnummern bzw. Wortlaute geändert, gelöscht oder neu eingefügt. Änderungen zur vorhergehenden Nomenklatur des Jahres 2023 sind bei den betroffenen Tarifnummern in der neuen KN entsprechend gekennzeichnet (siehe dazu die Symbolerklärungen auf Seite 26 des o.a. Amtsblattes der EU, Reihe L). Unternehmen haben die neue Nomenklatur ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden.
Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden wird demnächst wie gewohnt eine Gegenüberstellung der Änderungen zum Vorjahr auf dessen Internetseite veröffentlichen.
Quelle: