Kombinierte Nomenklatur (Zolltarif) für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat am 31. Oktober 2022 die neue Kombinierte Nomenklatur (KN) für das Kalenderjahr 2023 im Amtsblatt der EU Nr. L 282 veröffentlicht.

Die KN ist Rechtsgrundlage für den Gemeinsamen Zolltarif (GZT) bzw. der Zolltarifdatenbank (TARIC) der EU wie auch für den Elektronischen Zolltarif (EZT) der deutschen Zollverwaltung. Mit der neuen Nomenklatur werden Tarifnummern bzw. Wortlaute geändert, gelöscht oder neu eingefügt. Änderungen zur vorhergehenden Nomenklatur des Jahres 2022 sind bei den betroffenen Tarifnummern in der neuen KN entsprechend gekennzeichnet (siehe dazu die Symbolerklärungen auf Seite 25 des Amtsblattes EU L 282). Unternehmen haben die neue Nomenklatur ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden.

Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden wird demnächst wie gewohnt eine Gegenüberstellung der Änderungen zum Vorjahr auf dessen Internetseite veröffentlichen.

Quelle:

ABl. EU L 282 vom 31.10.2022, S. 1, Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission vom 20. September 2022 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsam