Kombinierte Nomenklatur (Zolltarif) für das Kalenderjahr 2021 veröffentlicht
Die Europäische Kommission hat am 30. Oktober 2020 die neue Kombinierte Nomenklatur (KN) für das Kalenderjahr 2021 im Amtsblatt der EU Nr. L 361 veröffentlicht.
Die KN ist Rechtsgrundlage für den Gemeinsamen Zolltarif (GZT) bzw. der Zolltarifdatenbank (TARIC) der EU wie auch für den Elektronischen Zolltarif (EZT) der deutschen Zollverwaltung. Mit der neuen Nomenklatur werden Tarifnummern bzw. Wortlaute geändert, gelöscht oder neu eingefügt. Änderungen zur vorhergehenden Nomenklatur des Jahres 2020 sind bei den betroffenen Tarifnummern in der neuen KN entsprechend gekennzeichnet (siehe dazu die Symbolerklärungen auf Seite 23 des Amtsblattes EU L 361). Unternehmen haben die neue Nomenklatur ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden.
Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden wird demnächst wie gewohnt eine Gegenüberstellung der Änderungen zum Vorjahr auf ihrer Internetseite veröffentlichen.
Quelle: