Kombinierte Nomenklatur (Zolltarif) für das Kalenderjahr 2020 veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat am 31. Oktober 2019 die neue Kombinierte Nomenklatur (KN) für das Kalenderjahr 2020 im Amtsblatt der EU Nr. L 280 veröffentlicht.

Die KN ist Rechtsgrundlage für den Gemeinsamen Zolltarif (GZT) bzw. der Zolltarifdatenbank (TARIC) der EU wie auch für den Elektronischen Zolltarif (EZT) der deutschen Zollverwaltung. Mit der neuen Nomenklatur werden Tarifnummern geändert, gelöscht oder neu eingefügt. Änderungen zur vorhergehenden Nomenklatur des Jahres 2019 sind bei den betroffenen Tarifnummern in der neuen KN entsprechend gekennzeichnet (siehe dazu die Symbolerklärungen auf Seite 23 des Amtsblattes EU L 280). Unternehmen haben die neue Nomenklatur ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden.

Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden wird demnächst wie gewohnt eine Gegenüberstellung der Änderungen zum Vorjahr auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

Quelle:

ABl. EU L 280 vom 31. Oktober 2019, Seite 1, DVO (EU) 2019/1776 DER KOMMISSION vom 9. Oktober 2019 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif