Kombinierte Nomenklatur (Zolltarif) für das Kalenderjahr 2019 veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat am 31. Oktober 2018 die neue Kombinierte Nomenklatur (KN) für das Kalenderjahr 2019 im Amtsblatt der EU L 273 veröffentlicht.

Die KN ist Rechtsgrundlage für den Gemeinsamen Zolltarif (GZT) bzw. der Zolltarifdatenbank (TARIC) der EU wie auch für den Elektronischen Zolltarif (EZT) der deutschen Zollverwaltung. Mit der neuen Nomenklatur werden Tarifnummern geändert, gelöscht oder neu eingefügt. Änderungen zur vorhergehenden Nomenklatur des Jahres 2018 sind bei den betroffenen Tarifnummern in der neuen KN entsprechend gekennzeichnet (siehe dazu die Symbolerklärungen auf Seite 25 des Amtsblattes EU L 273). Unternehmen haben die neue Nomenklatur ab dem 1. Januar 2019 anzuwenden.

Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden wird demnächst wie gewohnt eine Gegenüberstellung der Änderungen zum Vorjahr auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

Quelle:

ABl. EU L 273 vom 31. Oktober 2018, Seite 1, DVO (EU) 2018/1602 DER KOMMISSION vom 11. Oktober 2018 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif