Kombinierte Nomenklatur (Zolltarif) für das Kalenderjahr 2018 veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat am 31. Oktober 2017 die neue Kombinierte Nomenklatur (KN) für das Kalenderjahr 2018 im Amtsblatt der EU L 282 veröffentlicht.

Die KN ist Rechtsgrundlage für den Gemeinsamen Zolltarif (GZT) bzw. der Zolltarifdatenbank (TARIC) der EU wie auch für den Elektronischen Zolltarif (EZT) der deutschen Zollverwaltung. Mit der neuen Nomenklatur werden Tarifnummern geändert, gelöscht oder neu eingefügt. Änderungen zur vorhergehenden Nomenklatur des Jahres 2017 sind bei den betroffenen Tarifnummern in der neuen KN entsprechend gekennzeichnet (siehe dazu die Symbolerklärungen auf Seite 25 des Amtsblattes EU L 282). Die Unternehmen haben die neue Nomenklatur ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden.

Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden dürfte demnächst wie gewohnt eine Gegenüberstellung der Änderungen zum Vorjahr auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

Quelle:

ABl. EU L 282 vom 31. Oktober 2017, Seite 1, DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1925 DER KOMMISSION vom 12. Oktober 2017 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif