Berichtigte Kombinierte Nomenklatur (KN, Zolltarif) für das Kalenderjahr 2022 veröffentlicht

Die Europäische Kommission hatte am 29. Oktober 2021 die neue Kombinierte Nomenklatur (KN) für das Kalenderjahr 2022 im Amtsblatt der EU Nr. L 385 veröffentlicht, aber mit dem Amtsblatt Nr. L 414 vom 19. November 2021 zugleich eine berichtigte Neufassung veröffentlicht.

Die KN ist Rechtsgrundlage für den Gemeinsamen Zolltarif (GZT) bzw. der Zolltarifdatenbank (TARIC) der EU wie auch für den Elektronischen Zolltarif (EZT) der deutschen Zollverwaltung. Mit der neuen Nomenklatur werden Tarifnummern bzw. Wortlaute geändert, gelöscht oder neu eingefügt. Änderungen zur vorhergehenden Nomenklatur des Jahres 2021 sind bei den betroffenen Tarifnummern in der neuen KN entsprechend gekennzeichnet (siehe dazu die Symbolerklärungen auf Seite 25 des Amtsblattes EU L 414).

Aufgrund der planmäßigen Revision zum 1. Januar 2022 des weltweit gültigen Zolltarifs (Harmonisierte System - HS Nomenclature Edition 2022, Sechssteller) sind auch in der Kombinierten Nomenklatur (Achtsteller) sowie im Taric (Zehnsteller) und deutschen EZT (Elfsteller bei der Einfuhr), die sich aus dem HS ableiten, eine Vielzahl von Änderungen zu gegenwärtigen. Die Änderungen im HS 2022 können auf der Website der Weltzollorganisation abgerufen werden (siehe auch dort am Ende der Seite das pdf-Dokument zum Download). Zusätzlich bietet die Weltzollorganisation mit einer neuen Website ein Online-Tool die Änderungen im HS auch mit den bereits vergangenen Änderungseditionen nachzuverfolgen (sog. HS-Tracker).

Unternehmen haben die neue Kombinierte Nomenklatur ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden. Sollten Unternehmen über verbindliche Zolltarifauskünfte verfügen, sollten diese prüfen, ob durch die Änderungen die bisherigen Auskünfte ungültig werden.

Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hat wie gewohnt eine Gegenüberstellung der Änderungen zum Vorjahr auf ihrer Internetseite veröffentlicht, auch unter Berücksichtigung der berichtigten Fassung der KN, sieh Link unten.

Für Fragen zum Zolltarifrecht wenden Sie sich gern an den Ersteller dieser Meldung, RA Thomas Peterka.

Quellen:

ABl. EU Nr. L 414 vom 19. November 2021, Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1832 der Kommission vom 12. Oktober 2021 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (Amtsblatt der Europäischen Union L 385 vom 29. Oktober 2021)

WCO, HS Nomenclature Edition 2022, Amendments effective from 1 January 2022

WCO-HS-Tracker

Destatis, Gegenüberstellung der geänderten Warennummern 2022 zu 2021