Kombinierte Nomenklatur für das Kalenderjahr 2017 veröffentlicht
Die Europäische Kommission hat am 28. Oktober 2016 die neue Kombinierte Nomenklatur (KN) für das Kalenderjahr 2017 im Amtsblatt der EU L 294 veröffentlicht.
Die KN ist Rechtsgrundlage für den Gemeinsamen Zolltarif (GZT) bzw. der Zolltarifdatenbank (TARIC) der EU wie auch für den Elektronischen Zolltarif (EZT) der deutschen Zollverwaltung. Mit der neuen Nomenklatur werden Tarifnummern geändert, gelöscht oder neu eingefügt. Änderungen zur vorhergehenden Nomenklatur des Jahres 2016 sind bei den betroffenen Tarifnummern in der neuen KN entsprechend gekennzeichnet (siehe dazu die Symbolerklärungen auf Seite 25 des Amtsblattes EU L 294). Die Unternehmen haben die neue Nomenklatur ab dem 1. Januar 2017 anzuwenden.
Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden dürfte demnächst wie gewohnt eine Gegenüberstellung der Änderungen auf ihrer Internetseite veröffentlichen.
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