Einfuhren in Iran: Pflicht zur Abgabe einer elektronischen Vorab-Ankunftsanzeige
Nach einer Pilotphase an den Zollstellen Teheran und Bazargan hat die Islamische Republik Iran seit dem 23. Oktober 2015 die Pflicht zur Abgabe einer elektronischen Vorab-Ankunftsanzeige bei allen iranischen Zollstellen eingeführt.
Im TIR-Verfahren kann die elektronische Vorabanzeige - nach anfänglich technischen Problemen - über das System TIR EPD (Link) abgegeben werden, welches von der IRU (International Road Transport Union) als Plattform zur Verfügung gestellt wird. In einer Bekanntmachung der Iranischen Zollverwaltung vom 20. Oktober 2015 (Link) heißt es, dass beim Fehlen einer elektronische Vorabanzeige keine Zollabfertigung möglich ist.
Quelle:
Mitteilung des türkischer Speditionsverbands UND vom 21. Oktober 2015 (in Türkisch)