Iran-Embargo weitestgehend aufgehoben!
Mit Beschluss (GASP) 2016/37 vom 16. Januar 2016 hat der Rat der EU festgestellt, dass der Iran die ihm obliegenden Verpflichtungen nach dem Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) für den Eintritt des Implementation Day erfüllt hat. Damit wurden die Embargobestimmungen weitestgehend aufgehoben.
Der Beschluss ist am Tag seiner Veröffentlichung, also am 16. Januar 2016 in Kraft getreten. Damit wurden insbesondere die Wirtschaftssanktionen und Zahlungsbeschränkungen aufgehebon.
Vorsicht ist dahingehend trotzdem noch geboten, weil diejenigen Sanktionen in Kraft bleiben, die keinen unmittelbaren Bezug zum Atomprogramm des Iran hatten, insbesondere die sog. Iran-Menschenrechtsverordnung, die Verbote und Beschränkungen im Hinblick auf Güter der internen Repression enthält. Auch die personenbezogenen Beschränkungen wurden weitgehend, aber nicht vollständig aufgehoben – von der Liste gestrichen werden etwa wichtige Unternehmen wie die National Iranian Oil Company (NIOC), National Iranian Gas Company (NIGC), National Iranian Tanker Company (NITC). Details entnehmen Sie bitte den u.a. Quellen.
Quellen: