Instrument der verbindlichen Zollwertauskunft soll endlich kommen

Die Europäische Union strebt an, verbindliche Entscheidungen über Zollwertauskünfte (vZWA-Entscheidungen) in die EU-Zollvorschriften zu integrieren.

Diese Initiative zielt darauf ab, Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten sowie die Einhaltung und Einheitlichkeit der Zollwertermittlung zu fördern. Dies soll sowohl den Wirtschaftsbeteiligten als auch den Zollbehörden zugutekommen und die finanziellen Interessen der EU schützen.

Zwar sieht Artikel 35 des Zollkodex der Union (UZK) bereits verbindliche Zollwertauskünfte vor, jedoch wurde diese Bestimmung bisher nicht durch die Kommission in einem delegierten Rechtsakt umgesetzt (vgl. Artikel 36 Buchstabe b UZK).

Um diesen Prozess voranzutreiben, wurden die Artikel 16, 17, 21, 22 und 23 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zum UZK (UZK-IA) entsprechend geändert, um den Anwendungsbereich auf vZWA-Entscheidungen auszudehnen.

Die Europäische Kommission hat nun auch die ersten Schritte eingeleitet: Durch die Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 zum UZK (UZK-DA) wurde ein neuer Artikel 18a mit dem Titel "Entscheidungen über verbindliche Zollwertauskünfte" in Titel I, Kapitel 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 3 eingefügt (vgl. Artikel 35 des UZK).

Diese Maßnahme markiert einen wichtigen Schritt zur Förderung der Einhaltung und einheitlichen Behandlung von Zollwertangelegenheiten in der gesamten EU und soll das Engagement der EU für transparente und effiziente Zollverfahren unterstreichen.

Zwar treten die o.a. Regelungen am 05. Mai 2024 in Kraft. Allerdings ist der Anwendungszeitpunkt dieser neuen vZWA-Regelungen auf den 01. Dezember 2027 gelegt worden (siehe jeweils Art. 2 der o.a. Änderungsverordnungen), so dass die Wirtschaftsbeteiligten sich leider mit einem Antrag auf vZWA-Entscheidung noch gedulden müssen.

Quellen:

ABl. EU L, 2024/1071, 15.4.2024, Durchführungsverordnung (EU) 2024/1071 der Kommission vom 12. April 2024 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 hinsichtlich Entscheidungen über verbindliche Auskünfte im Bereich der Zollwertermittlung und zur Einführung eines elektronischen Systems für verbindliche Urspungs- und Zollwertauskünfte

ABl. EU L, 2024/1072, 15.4.2024, Delegierte Verordnung (EU) 2024/1072 der Kommission vom 25. Januar 2024 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 hinsichtlich Entscheidungen über verbindliche Auskünfte im Bereich der Zollwertermittlung und E