Informationen des Zolls zu den Steuerbefreiungen Grünstrom und Klein-KWK
Die Zollverwaltung hat am 21. Februar 2017 aufgrund von zahlreichen Anfragen zur Gewährung der Stromsteuerbefreiung für Strom aus erneuerbaren Energieträgern sowie zu kleinen KWK-Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 StromStG ) ein sog. Informationspapier veröffentlicht.
In den meisten Fällen handelt es sich um Anfragen im Zusammenhang mit den Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Die Verwaltung teilt mit, dass Unsicherheiten dahingehend bestehen, wann und unter welchen Voraussetzungen eine der genannten Steuerbefreiungen vorliegt. Dieser Umstand hat sich mit dem Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung vom 22. Dezember 2016 (BGBl I. S 3106), welches eine Anrechnung der Stromsteuerbefreiungen auf die Förderungen nach dem EEG und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) vorsieht, noch verschärft.
Vor diesem Hintergrund soll das erstellte Informationspapier zu einer verbesserten Einschätzung beitragen, ob eine der Stromsteuerbefreiungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 StromStG vorliegt.
Falls Sie die Antworten zu Ihren Fragen nicht im Informationspapier finden, oder Sie allgemein Fragen zur Stromsteuer haben, steht RA Thomas Peterka Ihnen gern zur Verfügung.
Quellen: