Information in eigener Sache: Kooperationen mit Spezialisten

Wir möchten Ihnen bekanntgeben, dass wir an unserem Kanzleisitz am Ballindamm Nr. 8 in Hamburg nunmehr mit der renommierten Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht unter einem Dach sowie einer auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzlei kooperieren.

Die Kanzlei für Außenwirtschaftsrecht, welche von Rechtsanwalt Kay Höft geführt wird, steht seit vielen Jahren als Berater an der Seite der Wirtschaft. Die Berater sind hochspezialisiert, denn sie arbeiten mit einer gemeinsamen Arbeitserfahrung von über 30 Jahren nahezu täglich und ausschließlich auf diesem Rechtsgebiet.

Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir Lösungen, die betriebswirtschaftlichen Grundsätzen folgen und dabei den Anforderungen des regulatorischen Umfeldes gerecht werden. Immer geprägt von einem technischen Verständnis und einer Neugier für Produkte und Technologien. Gerade dann, wenn das politisierte und hochkomplexe Rechtsgebiet die Wirtschaftsbeteiligten wieder vor neue Herausforderungen stellt. Mit dieser Zusammenarbeit sind wir sehr erfolgreich. Dafür bedanken wir uns bei Ihnen.

In der Nische des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts bieten wir damit eine Full-Service-Beratung: vom Zoll- und Verbrauchsteuerrecht über Compliance in der Exportkontrolle bis hin zur Verteidigung in Bußgeldangelegenheiten und bei Straftaten nach dem Außenwirtschaftsgesetz.

Warum gehen wir diesen Schritt? Wir möchten alle Praxis- und Rechtsfragen, die Ihr Unternehmen an uns stellt, weiterhin mit höchster Qualität und einem interdisziplinären Blick bewerten. Unser Ziel ist es, mit Ihnen gemeinsam die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Darauf freuen wir uns und laden Sie gerne ein, uns bei Gelegenheit in unseren gemeinsamen Räumlichkeiten zu besuchen.