Hinweise der GZD zum Verwenderbegriff bei vollautomatisierten Anlagen

Die Generalzolldirektion geht in einem Informationsschreiben vom 30. April 2021 auf den Verwenderbegriff ein, wie er insbesondere bei vollautomatisierten Anlagen zu verstehen sei.

Dieses Informationsschreiben mit dem Titel "Häufige Fragen zum Verwenderbegriff bei Strom und Energieerzeugnissen" ergänzt das bereits in 2019 veröffentlichte GZD-Informationschreiben "Person, die Energieerzeugnisse verwendet bzw. Strom entnimmt". Die Fragen befassen sich im Wesentlichen mit der Einordnung vollautomatisierter Anlagen.

Für Fragen zum Strom- und Energiesteuerrecht steht Ihnen RA Thomas Peterka gern zur Verfügung.

Quellen:

GZD-Informationschreiben vom 29. November 2019 "Person, die Energieerzeugnisse verwendet bzw. Strom entnimmt"

GZD-Informationschreiben vom 30. April 2021 "Häufige Fragen zum Verwenderbegriff bei Strom und Energieerzeugnissen"