GZD informiert über Auslegungen für Steuerbefreiung Strom zur Stromerzeugung
Die Generalzolldirektion (GZD) hat in ihrem Informationsschreiben vom 31. Januar 2019 Hinweise zur steuerbefreiten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 StromStG gegeben.
Wie die GZD ausführt sollen mit diesem Informationsschreiben "einige wichtige Fest- und Rechtsauslegungen der letzten Zeit für die Verwaltungspraxis des Zolls" im Zusammenhang mit der Stromsteuerbefreiung nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 StromStG bekannt gegeben werden.
Die GZD geht hierbei insbesondere auf die folgenden Aspekte ein:
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Stromentnahmen zur Brennstoffherstellung und Brennstoffversorgung,
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Stromentnahmen im Zusammenhang mit Transformatoren,
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Stromentnahmen durch Netzbetreiber in Umspannwerken und
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Verbräuche während Stillstandszeiten in Anlagen, deren Hauptzweck nicht die Stromerzeugung ist.
Für Fragen zur Strom- und Energiesteuer wenden Sie sich gern an RA Thomas Peterka.
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