GZD informiert über Auslegungen für Steuerbefreiung Strom zur Stromerzeugung

Die Generalzolldirektion (GZD) hat in ihrem Informationsschreiben vom 31. Januar 2019 Hinweise zur steuerbefreiten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 StromStG gegeben.

Wie die GZD ausführt sollen mit diesem Informationsschreiben "einige wichtige Fest- und Rechtsauslegungen der letzten Zeit für die Verwaltungspraxis des Zolls" im Zusammenhang mit der Stromsteuerbefreiung nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 StromStG bekannt gegeben werden.

Die GZD geht hierbei insbesondere auf die folgenden Aspekte ein:

  • Stromentnahmen zur Brennstoffherstellung und Brennstoffversorgung,

  • Stromentnahmen im Zusammenhang mit Transformatoren,

  • Stromentnahmen durch Netzbetreiber in Umspannwerken und

  • Verbräuche während Stillstandszeiten in Anlagen, deren Hauptzweck nicht die Stromerzeugung ist.

Für Fragen zur Strom- und Energiesteuer wenden Sie sich gern an RA Thomas Peterka.

Quelle:

GZD, Informationen zur steuerbefreiten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 Stromsteuergesetz, Stand 31. Januar 2019